ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
CORNELIUS & SCHRÖDER Autokosmetik
Heidplackenweg 8 (A28 Abfahrt Hatten)
Telefon: 04482 908 15 15
26209 Hatten
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CORNELIUS & SCHRÖDER
Autokosmetik (im Folgenden „C&S Autokosmetik“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
1.2. Gegenstand dieser AGB sind sowohl Werk- als auch Dienstleistungsverträge. Die rechtliche Einordnung eines Einzelauftrages als Werk-
oder Dienstleistungsvertrag richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Einzelauftrages. Bei Zweifeln im Rahmen der rechtlichen Einordnung
eines Einzelauftrages als Werk- oder Dienstleistungsvertrag ist die Auslegung zugunsten eines Dienstleistungsvertrages stets vorrangig.
1.3. Wird zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden in einem Einzelvertrag die Erbringung einer Dienstleistung vereinbart, gelten
ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für Dienstleistungsverträge in Ziffer II dieser AGB.
1.4. Wird zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden in einem Einzelvertrag die Erbringung einer Werkleistung vereinbart, gelten
ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für Werkverträge in Ziffer III dieser AGB.
1.5. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn,
C&S Autokosmetik stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zu.
1.6. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.
I. ALLGEMEINE REGELUNGEN
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck des Vertrages nicht über-wiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die beim Abschluss des Dienstleistungsvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
3.1. Der Vertrag zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden kommt durch Annahme des Angebots der C&S Autokosmetik (Auftragsschein)
durch den Kunden zustande (Auftragserteilung).
3.2. Der Kunde erhält von der C&S Autokosmetik eine Bestätigung des Auftrags per eMail oder alternativ eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3.3. Die Annahme des Angebots kann vom Kunden innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Datum der Angebotsstellung erklärt werden. Danach
ist die C&S Autokosmetik nicht mehr an das Angebot gebunden.
4. VERTRAGSGEGENSTAND
Im jeweiligen Auftragsschein werden die durch die C&S Autokosmetik zu er-bringenden Leistungen im Einzelnen abschließend bestimmt.
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
5.1. Die C&S Autokosmetik und der Kunde können sich jederzeit auf eine Änderung und/oder Erweiterung eines Einzelvertrages und des
dazugehörenden Leistungsumfangs verständigen. Die C&S Autokosmetik wird den Änderungen und/oder Ergänzungen Rechnung tragen,
soweit ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist.
5.2. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (u.a. Vergütung, Termine) haben, werden die
C&S Autokosmetik und der Kunde unverzüglich eine Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen. Unerhebliche Auswirkungen
bleiben außer Betracht.
5.3. Kommt eine Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht zustande, nach-dem sich die Parteien auf eine Änderung und/oder Ergänzung
eines Einzelvertrages verständigt haben, so werden die Leistungen ohne Berücksichtigung der Änderungen und/oder Ergänzungen gemäß
der ursprünglichen Vereinbarung im Einzelvertrag von der C&S Autokosmetik weitergeführt.
6. ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG
Die C&S Autokosmetik erbringt ihre Leistungen ausschließlich an ihrem Geschäftssitz, es sei denn, von der C&S Autokosmetik und dem
Kunden wird ein weiterer Ort für die Leistungserbringung vereinbart.
7. KOSTENVORANSCHLAG
7.1. Auf Wunsch des Kunden erstellt die C&S Autokosmetik vor Auftragserteilung auf Kosten des Kunden einen Kostenvoranschlag, der die
einzelnen Leistungen sowie die für die einzelnen Leistungen voraussichtlich anfallende Vergütung beinhaltet. Die angegebenen Vergütungen
sind unverbindlich.
7.2. Erteilt der Kunde der C&S Autokosmetik aufgrund des Kostenvoranschlags einen Auftrag, so werden die Kosten für die Erstellung des
Kostenvoranschlags mit der Vergütung für die Leistungen verrechnet.
8. FREMDLEISTUNGEN
Sind Fremdleistungen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der C&S Autokosmetik erforderlich, wird die C&S
Autokosmetik diese nach vorheriger Genehmigung des Kunden auf Rechnung des Kunden beauftragen. Verzögerungen, die durch eine
verspätete Genehmigung der Kosten für die Fremdleistungen verursacht werden, hat die C&S Autokosmetik nicht zu vertreten.
9. ABHOLUNG DES VERTRAGSGEGENSTANDES DURCH DIE C&S AUTOKOSMETIK
Die Abholung des Vertragsgegenstandes durch die C&S Autokosmetik beim Kunden und die Verbringung des Vertragsgegenstandes zum
Geschäftssitz der C&S Autokosmetik erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Kunden.
10. EINBEZIEHUNG VON SUBUNTERNEHMERN
10.1. Die C&S Autokosmetik ist nicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern kann im Rahmen der Leistungserbringung
auch Subunternehmer einschalten. Im Falle der Unterbeauftragung verpflichtet die C&S Autokosmetik die eingesetzten Subunternehmer zur
Einhaltung aller mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Bedingungen.
10.2. Ein Verschulden der eingesetzten Subunternehmer hat die C&S Autokosmetik in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden
(§ 278 BGB).
11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
11.1. Der Kunde wird die C&S Autokosmetik bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und kooperativ mit der C&S
Autokosmetik zusammenarbeiten.
11.2. Der Kunde wird die C&S Autokosmetik spätestens bei Auftragserteilung eigeninitiativ auf empfindliche Elektrobauteile wie Alarmanlagen,
Motorsteuergeräte, Hi-Fi, etc. am Vertragsgegenstand hinweisen. Die C&S Autokosmetik haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der
Leistungserbringung an den Elektrobauteilen entstehen, sofern der Kunde die C&S Autokosmetik bei Auftragserteilung nicht auf diese
empfindlichen Elektrobauteile hingewiesen hat.
11.3. Im Falle einer Motor- und/oder Motorraumwäsche hat der Kunde vorab für eine fachmännische und einwandfreie Elektroabdichtung im
Motorraum des Vertragsgegenstandes sowie am Vertragsgegenstand selbst zu sorgen. Der Kunde bestätigt mit Erteilung des Auftrags zur
Motor- und/oder Motorraumwäsche die fachmännische und einwandfreie Elektroabdichtung. Die C&S Autokosmetik haftet nicht für
Schäden, die infolge nicht-fachmännischer oder fehlerhafter Elektroabdichtung bei der Motor- und/oder Motorraumwäsche am
Vertragsgegenstand verursacht werden.
12. TERMINE UND VERZUG
12.1. Die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen maßgeblichen Termine werden von der C&S Autokosmetik in Abstimmung
mit dem Kunden festgelegt (z.B. telefonisch oder per eMail) und für die C&S Autokosmetik und den Kunden verbindlich.
12.1.1. Vereinbarte Termine sind unverzüglich, mindestens jedoch zwei (2) Werktage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Erscheint der
Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder sagt der Kunde den Termin nicht mindestens 48 Stunden vorher unter Absprache eines
Ersatztermins für den Zeitraum von vier (4) bis acht (8) Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin ab, ist die C&S Autokosmetik
berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf
Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
12.2. Die C&S Autokosmetik wird den Kunden über absehbare Verzögerungen im Rahmen der Leistungserbringung informieren, sobald diese für
die C&S Autokosmetik zu erkennen sind. Die C&S Autokosmetik teilt dem Kunden unverzüglich den neuen Fertigstellungstermin mit.
12.3. Soweit die C&S Autokosmetik nachweist, dass sie die Verzögerungen nicht zu vertreten hat, kann die C&S Autokosmetik eine
angemessene Verlängerung der im Einzelvertrag festgelegten Ausführungsfristen verlangen.
13. HÖHERE GEWALT
Für Ereignisse höherer Gewalt, die der C&S Autokosmetik die Erbringung der Leistungen erheblich erschweren oder diese zeitweilig
behindern oder unmöglich machen, haftet die C&S Autokosmetik nicht. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss
der Parteien unabhängigen Umstände, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder sonstige Umstände, die
unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages eintreten.
Soweit die C&S Autokosmetik durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der Leistungen gehindert ist, gilt dies nicht als Verstoß
gegen ihre vertraglichen (Leistungs-)Pflichten. Die festgelegten Termine werden entsprechend der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt
angemessen verlängert. Die C&S Autokosmetik wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und ihr zumutbar ist, um
das Ausmaß der Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern.
14. VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT, ANZAHLUNG
14.1. Die erbrachten Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf der ausdrücklichen
Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag.
14.2. Vergütungen werden zuzüglich der bei Abrechnung geltenden Umsatzsteuer geschuldet.
14.3. Die C&S Autokosmetik erfasst alle zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen Aufwände und legt auf Grundlage
der Aufwandserfassung Rechnungen über die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen Aufwände, die als
genehmigt gelten, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen Einwände gegen die abgerechneten Aufwände geltend
macht.
14.4. Die Vergütung ist bei Abholung des Vertragsgegenstandes und Aushändigung der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
14.5. Die C&S Autokosmetik ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer angemessene Anzahlung des Kunden abhängig zu machen.
15. UNTERNEHMERPFANDRECHT
Der C&S Autokosmetik steht für ihre Forderungen aus dem Einzelvertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Einzelvertrages in ihren
Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.
16. ABTRETUNG, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
16.1. Der Kunde darf Forderungen aus Einzelverträgen nur mit der Einwilligung der C&S Autokosmetik an Dritte abtreten.
16.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aufrechnen, die auf demselben
Einzelvertrag beruhen.
16.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Einzelvertrag besteht.
17. HAFTUNG
17.1. Die C&S Autokosmetik haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur innerhalb folgender Grenzen:
17.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit für die die C&S Autokosmetik eine Garantie
übernommen hat;
17.1.2. in anderen Fällen nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets
nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens und
17.1.3. darüber hinaus, soweit die C&S Autokosmetik gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, nur im Rahmen der
Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
17.2. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
17.3. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der C&S Autokosmetik.
18. DATENSCHUTZ
18.1. Die C&S Autokosmetik beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die C&S Autokosmetik stellt auch sicher, dass die
zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer die einschlägigen Datenschutzbestimmungen insbesondere
der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten. Die C&S Autokosmetik
verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten.
18.2. Die C&S Autokosmetik erhebt, verarbeitet, speichert und/oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Begründung und Abwicklung
der vertraglichen Vereinbarung sowie zur Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
18.3. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit nicht vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen einer Löschung
entgegenstehen – von der C&S Autokosmetik gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind.
II. BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE
1. LEISTUNGSERBRINGUNG
Die C&S Autokosmetik erbringt die Dienstleistung unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und
Industriestandards und durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind.
2. QUALITATIVE LEISTUNGSSTÖRUNG
Wird die Dienstleistung nicht entsprechend der einzelvertraglichen Leistungsbeschreibung und/oder entsprechend einer vereinbarten
Leistungsgüte erbracht und hat die C&S Autokosmetik dies zu vertreten, so kann der Kunde ohne Mehrkosten Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist verlangen. Voraussetzung ist eine schriftliche Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb
von zwei Wochen nach Kenntniserlangung.
III. BESONDERE REGELUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE
1. LEISTUNGSERBRINGUNG
Die C&S Autokosmetik erbringt die vereinbarte Werkleistung entsprechend den Vorgaben des Einzelvertrages unter Berücksichtigung
allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards.
2. ABNAHME
2.1. Die Abnahme der erbrachten Werkleistungen durch den Kunden erfolgt bei Abholung des Vertragsgegenstandes am Geschäftssitz der C&S
Autokosmetik, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2. Der Kunde hat die Abnahme der erbrachten Werkleistungen durch Gegenzeichnung eines Abnahmeprotokolls bei Abholung des
Vertragsgegenstandes zu erklären, wenn die erbrachten Werkleistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.
2.3. Der Kunde teilt der C&S Autokosmetik unverzüglich mit, wenn erbrachte Werkleistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht
erfüllen. Nicht wesentliche Abweichungen der erbrachten Werkleistungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen berechtigen den
Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nichtwesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von der C&S
Autokosmetik nachgebessert.
3. GEWÄHRLEISTUNG
3.1. Die C&S Autokosmetik gewährleistet, dass die erbrachten Werkleistungen die vereinbarte Beschaffenheit entsprechend der Vereinbarung
im Einzelvertrag haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Eignung der Werkleistungen für die nach dem Einzelvertrag
vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.
3.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, 12 Monate. Ist der Kunde Verbraucher, gilt
die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
3.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.
3.4. Mängel, die in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden oder die nach Entdeckung durch den Kunden der C&S Autokosmetik innerhalb der
Gewährleistungsfrist mitgeteilt werden, hat die C&S Autokosmetik zu beheben und mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung in
angemessener Frist zu beginnen.
3.5. Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, kann der Kunde
- von der C&S Autokosmetik einen weiteren Versuch der Nachbesserung und Beseitigung der bestehenden Mängel verlangen,
- die vereinbarte Vergütung angemessen mindern,
- die Mängel ganz oder teilweise auf Kosten der C&S Autokosmetik selber beheben oder durch einen Dritten beheben lassen oder
- von dem Einzelvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und von der C&S Autokosmetik Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.
3.6. Das Recht zur Geltendmachung sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere Sachmängelrechte,
Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von den vorstehenden Rechten unberührt.
3.7. Die C&S Autokosmetik ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil
der Vergütung bezahlt hat. Als angemessen gilt der Teil der Vergütung, der entsprechend des Einzelvertrages bis zur Meldung über die
Abnahmefähigkeit der Werkleistung zu zahlen war.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
19. Auf die Dienstleistungsverträge zwischen C&S Autokosmetik und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung
zwingender Vorschriften – insbesondere des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – bleiben
unberührt.
20. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen han delt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von C&S Autokosmetik.
21. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte
treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2023
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