ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
CORNELIUS & SCHRÖDER Autokosmetik
Heidplackenweg 8 (A28 Abfahrt Hatten)
26209 Hatten
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
CORNELIUS & SCHRÖDER Autokosmetik (im Folgenden „C&S Autokosmetik“ genannt) und dem Kunden
(im Folgenden „Kunde“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
1.2. Gegenstand dieser AGB sind sowohl Werk- als auch Dienstleistungsverträge. Die rechtliche Einordnung eines
Einzelauftrages als Werk- oder Dienstleistungsvertrag richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen
Einzelauftrages. Bei Zweifeln im Rahmen der rechtlichen Einordnung eines Einzelauftrages als Werk- oder
Dienstleistungsvertrag ist die Auslegung zugunsten eines Dienstleistungsvertrages stets vorrangig.
1.3. Wird zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden in einem Einzelvertrag die Erbringung einer
Dienstleistung vereinbart, gelten ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für
Dienstleistungsverträge in Ziffer II dieser AGB.
1.4. Wird zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden in einem Einzelvertrag die Erbringung einer
Werkleistung vereinbart, gelten ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für
Werkverträge in Ziffer III dieser AGB.
1.5. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des
Kunden gelten nicht, es sei denn, C&S Autokosmetik stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zu.
1.6. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.
I. ALLGEMEINE REGELUNGEN
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck des Vertrages nicht über-wiegend seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des
Dienstleistungsvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
(§ 14 BGB).
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
3.1. Der Vertrag zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden kommt durch Annahme des Angebots der C&S
Autokosmetik (Auftragsschein) durch den Kunden zustande (Auftragserteilung).
3.2. Der Kunde erhält von der C&S Autokosmetik eine Bestätigung des Auftrags per eMail oder alternativ eine
Durchschrift des Auftragsscheins.
3.3. Die Annahme des Angebots kann vom Kunden innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Datum der
Angebotsstellung erklärt werden. Danach ist die C&S Autokosmetik nicht mehr an das Angebot gebunden.
4. VERTRAGSGEGENSTAND
Im jeweiligen Auftragsschein werden die durch die C&S Autokosmetik zu er-bringenden Leistungen im
Einzelnen abschließend bestimmt.
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
5.1. Die C&S Autokosmetik und der Kunde können sich jederzeit auf eine Änderung und/oder Erweiterung eines
Einzelvertrages und des dazugehörenden Leistungsumfangs verständigen. Die C&S Autokosmetik wird den
Änderungen und/oder Ergänzungen Rechnung tragen, soweit ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen
Leistungsfähigkeit zumutbar ist.
5.2. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (u.a. Vergütung,
Termine) haben, werden die C&S Autokosmetik und der Kunde unverzüglich eine Anpassung der
vertraglichen Regelungen vornehmen. Unerhebliche Auswirkungen bleiben außer Betracht.
5.3. Kommt eine Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht zustande, nach-dem sich die Parteien auf eine
Änderung und/oder Ergänzung eines Einzelvertrages verständigt haben, so werden die Leistungen ohne
Berücksichtigung der Änderungen und/oder Ergänzungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung im
Einzelvertrag von der C&S Autokosmetik weitergeführt.
6. ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG
Die C&S Autokosmetik erbringt ihre Leistungen ausschließlich an ihrem Geschäftssitz, es sei denn, von der
C&S Autokosmetik und dem Kunden wird ein weiterer Ort für die Leistungserbringung vereinbart.
7. KOSTENVORANSCHLAG
7.1. Auf Wunsch des Kunden erstellt die C&S Autokosmetik vor Auftragserteilung auf Kosten des Kunden einen
Kostenvoranschlag, der die einzelnen Leistungen sowie die für die einzelnen Leistungen voraussichtlich
anfallende Vergütung beinhaltet. Die angegebenen Vergütungen sind unverbindlich.
7.2. Erteilt der Kunde der C&S Autokosmetik aufgrund des Kostenvoranschlags einen Auftrag, so werden die
Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Vergütung für die Leistungen verrechnet.
8. FREMDLEISTUNGEN
Sind Fremdleistungen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der C&S Autokosmetik
erforderlich, wird die C&S Autokosmetik diese nach vorheriger Genehmigung des Kunden auf Rechnung des
Kunden beauftragen. Verzögerungen, die durch eine verspätete Genehmigung der Kosten für die
Fremdleistungen verursacht werden, hat die C&S Autokosmetik nicht zu vertreten.
9. ABHOLUNG DES VERTRAGSGEGENSTANDES DURCH DIE C&S AUTOKOSMETIK
Die Abholung des Vertragsgegenstandes durch die C&S Autokosmetik beim Kunden und die Verbringung des
Vertragsgegenstandes zum Geschäftssitz der C&S Autokosmetik erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des
Kunden.
10. EINBEZIEHUNG VON SUBUNTERNEHMERN
10.1. Die C&S Autokosmetik ist nicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern kann im
Rahmen der Leistungserbringung auch Subunternehmer einschalten. Im Falle der Unterbeauftragung
verpflichtet die C&S Autokosmetik die eingesetzten Subunternehmer zur Einhaltung aller mit der
Leistungserbringung zusammenhängenden Bedingungen.
10.2. Ein Verschulden der eingesetzten Subunternehmer hat die C&S Autokosmetik in gleichem Umfang zu
vertreten wie eigenes Verschulden (§ 278 BGB).
11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
11.1. Der Kunde wird die C&S Autokosmetik bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
unterstützen und kooperativ mit der C&S Autokosmetik zusammenarbeiten.
11.2. Der Kunde wird die C&S Autokosmetik spätestens bei Auftragserteilung eigeninitiativ auf empfindliche
Elektrobauteile wie Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Hi-Fi, etc. am Vertragsgegenstand hinweisen. Die
C&S Autokosmetik haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der
Leistungserbringung an den Elektrobauteilen entstehen, sofern der Kunde die C&S Autokosmetik bei
Auftragserteilung nicht auf diese empfindlichen Elektrobauteile hingewiesen hat.
11.3. Im Falle einer Motor- und/oder Motorraumwäsche hat der Kunde vorab für eine fachmännische und
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum des Vertragsgegenstandes sowie am Vertragsgegenstand
selbst zu sorgen. Der Kunde bestätigt mit Erteilung des Auftrags zur Motor- und/oder Motorraumwäsche die
fachmännische und einwandfreie Elektroabdichtung. Die C&S Autokosmetik haftet nicht für Schäden, die
infolge nicht-fachmännischer oder fehlerhafter Elektroabdichtung bei der Motor- und/oder Motorraumwäsche
am Vertragsgegenstand verursacht werden.
12. TERMINE UND VERZUG
12.1. Die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen maßgeblichen Termine werden von der C&S
Autokosmetik in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt (z.B. telefonisch oder per eMail) und für die C&S
Autokosmetik und den Kunden verbindlich.
12.1.1. Vereinbarte Termine sind unverzüglich, mindestens jedoch zwei (2) Werktage vor dem vereinbarten Termin
abzusagen. Erscheint der
Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder sagt der Kunde den Termin nicht mindestens 48 Stunden vorher
unter Absprache eines Ersatztermins für den Zeitraum von vier (4) bis acht (8) Wochen nach dem
ursprünglich vereinbarten Termin ab, ist die C&S Autokosmetik berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig
abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des
Kunden besteht nicht.
12.2. Die C&S Autokosmetik wird den Kunden über absehbare Verzögerungen im Rahmen der
Leistungserbringung informieren, sobald diese für
die C&S Autokosmetik zu erkennen sind. Die C&S Autokosmetik teilt dem Kunden unverzüglich den neuen
Fertigstellungstermin mit.
12.3. Soweit die C&S Autokosmetik nachweist, dass sie die Verzögerungen nicht zu vertreten hat, kann die C&S
Autokosmetik eine angemessene Verlängerung der im Einzelvertrag festgelegten Ausführungsfristen
verlangen.
13. HÖHERE GEWALT
Für Ereignisse höherer Gewalt, die der C&S Autokosmetik die Erbringung der Leistungen erheblich
erschweren oder diese zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die C&S Autokosmetik nicht. Als
Ereignisse höherer Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände, wie
Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar,
schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss des jeweiligen
Einzelvertrages eintreten.
Soweit die C&S Autokosmetik durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der Leistungen
gehindert ist, gilt dies nicht als Verstoß gegen ihre vertraglichen (Leistungs-)Pflichten. Die festgelegten
Termine werden entsprechend der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt angemessen verlängert. Die
C&S Autokosmetik wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und ihr zumutbar ist,
um das Ausmaß der Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern.
14. VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT, ANZAHLUNG
14.1. Die erbrachten Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Die Vereinbarung eines
Festpreises bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag.
14.2. Vergütungen werden zuzüglich der bei Abrechnung geltenden Umsatzsteuer geschuldet.
14.3. Die C&S Autokosmetik erfasst alle zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen
Aufwände und legt auf Grundlage der Aufwandserfassung Rechnungen über die zur Erbringung der
vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen Aufwände, die als genehmigt gelten, wenn und soweit der
Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen Einwände gegen die abgerechneten Aufwände geltend macht.
14.4. Die Vergütung ist bei Abholung des Vertragsgegenstandes und Aushändigung der Rechnung sofort ohne
Abzug zur Zahlung fällig.
14.5. Die C&S Autokosmetik ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer angemessene Anzahlung des
Kunden abhängig zu machen.
15. UNTERNEHMERPFANDRECHT
Der C&S Autokosmetik steht für ihre Forderungen aus dem Einzelvertrag ein Pfandrecht an den aufgrund
des Einzelvertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.
16. ABTRETUNG, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
16.1. Der Kunde darf Forderungen aus Einzelverträgen nur mit der Einwilligung der C&S Autokosmetik an Dritte
abtreten.
16.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen
aufrechnen, die auf demselben Einzelvertrag beruhen.
16.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben
Einzelvertrag besteht.
17. HAFTUNG
17.1. Die C&S Autokosmetik haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur innerhalb
folgender Grenzen:
17.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit für die die
C&S Autokosmetik eine Garantie übernommen hat;
17.1.2. in anderen Fällen nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der
Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens und
17.1.3. darüber hinaus, soweit die C&S Autokosmetik gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, nur im
Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
17.2. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
17.3. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
Vertreter der C&S Autokosmetik.
18. DATENSCHUTZ
18.1. Die C&S Autokosmetik beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere der
europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die
C&S Autokosmetik stellt auch sicher, dass die
zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer die einschlägigen
Datenschutzbestimmungen insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten. Die C&S Autokosmetik verpflichtet ihre Mitarbeiter zur
Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten.
18.2. Die C&S Autokosmetik erhebt, verarbeitet, speichert und/oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden
zur Begründung und Abwicklung der vertraglichen Vereinbarung sowie zur Kontaktaufnahme.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
18.3. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit nicht vertragliche oder gesetzliche
Verpflichtungen einer Löschung entgegenstehen – von der C&S Autokosmetik gelöscht, wenn sie für die
Erfüllung des Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind.
II. BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE
1. LEISTUNGSERBRINGUNG
Die C&S Autokosmetik erbringt die Dienstleistung unter Berücksichtigung allgemein anerkannter
Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards und durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die für die
Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind.
2. QUALITATIVE LEISTUNGSSTÖRUNG
Wird die Dienstleistung nicht entsprechend der einzelvertraglichen Leistungsbeschreibung und/oder
entsprechend einer vereinbarten Leistungsgüte erbracht und hat die C&S Autokosmetik dies zu vertreten, so
kann der Kunde ohne Mehrkosten Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Voraussetzung ist
eine schriftliche Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach Kenntniserlangung.
III. BESONDERE REGELUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE
1. LEISTUNGSERBRINGUNG
Die C&S Autokosmetik erbringt die vereinbarte Werkleistung entsprechend den Vorgaben des Einzelvertrages
unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards.
2. ABNAHME
2.1. Die Abnahme der erbrachten Werkleistungen durch den Kunden erfolgt bei Abholung des
Vertragsgegenstandes am Geschäftssitz der C&S Autokosmetik, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
2.2. Der Kunde hat die Abnahme der erbrachten Werkleistungen durch Gegenzeichnung eines
Abnahmeprotokolls bei Abholung des Vertragsgegenstandes zu erklären, wenn die erbrachten
Werkleistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.
2.3. Der Kunde teilt der C&S Autokosmetik unverzüglich mit, wenn erbrachte Werkleistungen die vertraglich
vereinbarten Anforderungen nicht erfüllen. Nicht wesentliche Abweichungen der erbrachten Werkleistungen
von den vertraglich vereinbarten Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der
Abnahme. Nichtwesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von der C&S
Autokosmetik nachgebessert.
3. GEWÄHRLEISTUNG
3.1. Die C&S Autokosmetik gewährleistet, dass die erbrachten Werkleistungen die vereinbarte Beschaffenheit
entsprechend der Vereinbarung im Einzelvertrag haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Eignung
der Werkleistungen für die nach dem Einzelvertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung
beeinträchtigen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.
3.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, 12 Monate. Ist
der Kunde Verbraucher, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
3.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.
3.4. Mängel, die in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden oder die nach Entdeckung durch den Kunden der
C&S Autokosmetik innerhalb der Gewährleistungsfrist mitgeteilt werden, hat die C&S Autokosmetik zu
beheben und mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung in angemessener Frist zu beginnen.
3.5. Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, kann der Kunde
- von der C&S Autokosmetik einen weiteren Versuch der Nachbesserung und Beseitigung der bestehenden
Mängel verlangen,
- die vereinbarte Vergütung angemessen mindern,
- die Mängel ganz oder teilweise auf Kosten der C&S Autokosmetik selber beheben oder durch einen Dritten
beheben lassen oder
- von dem Einzelvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und von der C&S Autokosmetik Schadens- und
Aufwendungsersatz verlangen.
3.6. Das Recht zur Geltendmachung sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere
Sachmängelrechte, Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleiben von den vorstehenden Rechten unberührt.
3.7. Die C&S Autokosmetik ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde
zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat. Als angemessen gilt der Teil der Vergütung,
der entsprechend des Einzelvertrages bis zur Meldung über die Abnahmefähigkeit der Werkleistung zu
zahlen war.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
19. Auf die Dienstleistungsverträge zwischen C&S Autokosmetik und dem Kunden findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften
zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften – insbesondere des Staates,
in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – bleiben unberührt.
20. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen han delt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von C&S
Autokosmetik.
21. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Stand:August 2023